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Wichtige Aktualisierung zur Ferienvermietung in Andalusien: Was bedeutet das Urteil des Obersten Gerichtshofs?

By Vivi Real Estate | 27. Mai 2026 |

Kürzlich gab es eine wichtige rechtliche Entwicklung, die direkte Auswirkungen auf Eigentümer von Ferienimmobilien in Andalusien hat. Der spanische Oberste Gerichtshof hat am 21. Mai 2026 das nationale Registrierungssystem für Kurzzeitvermietungen (NRUA) für ungültig erklärt.

Was bedeutet das genau? Und welche Folgen hat das für dich als Vermieter? Wir haben die wichtigsten Informationen übersichtlich für dich zusammengefasst.

Was ist passiert?

Ende 2024 führte die spanische Regierung ein nationales Registrierungssystem für Ferienvermietungen (NRUA) ein. Dadurch wurde eine doppelte Registrierung verpflichtend:

  • eine nationale Vermietungsnummer
    • und eine regionale Genehmigung (zum Beispiel in Andalusien: VUT oder VTAR)

Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass diese nationale Verpflichtung rechtlich nicht korrekt ist. Der Grund: Tourismus und Vermietung fallen in die Zuständigkeit der autonomen Regionen, wie beispielsweise der Junta de Andalucía.

Kurz zusammengefasst

-Die Gesetzgebung rund um die nationale Vermietungsnummer (NRUA) wurde aufgehoben
-Neue Anträge für eine NRUA scheinen vorerst nicht mehr verpflichtend zu sein
-Die regionalen Genehmigungen (VUT/MA) bleiben weiterhin vollständig gültig und essenziell

Achtung: Wir befinden uns in einer Übergangsphase

Obwohl das Urteil eindeutig ist, ist die praktische Umsetzung derzeit noch unklar. Aktuell fehlen:

  • offizielle Mitteilungen zu bestehenden NRUA-Nummern
    • Klarheit über die jährliche Registrierungspflicht
    • Richtlinien vom Grundbuchamt oder der nationalen Regierung

Das bedeutet, dass momentan noch Unsicherheit über administrative Verpflichtungen besteht.

Bei ViVi verfolgen wir diese Entwicklungen aufmerksam und halten dich selbstverständlich direkt auf dem Laufenden.

Häufig gestellte Fragen (Q&A)

Ich habe bereits eine NRUA. Muss ich etwas unternehmen?

Vorerst gilt: nichts ändern.

  • nichts löschen
    • nichts kündigen
    • bestehende Registrierungen beibehalten

Warte auf:

  • eine offizielle Mitteilung des Grundbuchamts
    • oder einen neuen Beschluss der Regierung

Ist meine bestehende NRUA jetzt ungültig? Nein, derzeit nicht.

Die gesetzliche Grundlage wurde zwar aufgehoben, aber es gibt noch keine Bestätigung, dass bestehende Nummern automatisch deaktiviert werden. In der Praxis bleiben sie vorerst weiterhin sichtbar und aktiv.

Muss ich meine NRUA von Airbnb oder Booking entfernen? Nein, davon wird derzeit abgeraten.

Warum?

  • Plattformen prüfen häufig weiterhin auf eine Registrierungsnummer
    • Es wurden noch keine technischen Anpassungen vorgenommen
    • Das Entfernen könnte gerade zu Problemen führen

Unsere Empfehlung: Lass deine Nummer vorerst einfach bestehen.

Besteht künftig ein Risiko für Bußgelder?

Das ist derzeit rechtlich noch unklar.

Früher konnte eine fehlende Registrierung zu Folgendem führen:

  • Bußgeldern
    • oder zum Entzug der NRUA

Da das System nun rechtlich weggefallen ist, ist unklar, ob diese Sanktionen weiterhin angewendet werden können. Dennoch haben die Behörden bislang keine Anweisung erhalten, diese Verpflichtungen auszusetzen.

Hat dies Auswirkungen auf meine VUT/MA-Genehmigung? Nein.

Das Urteil betrifft ausschließlich das nationale System. Die regionale Genehmigung in Andalusien bleibt:

  • verpflichtend
    • maßgeblich
    • und essenziell für eine legale Vermietung

Wird es ein neues nationales System geben? Wahrscheinlich ja.

Der Oberste Gerichtshof sagt nicht, dass ein nationales System unmöglich ist, sondern lediglich, dass die aktuelle Form rechtlich fehlerhaft war. Es ist sehr wahrscheinlich, dass:

  • ein angepasstes System eingeführt wird
    • oder eine Zusammenarbeit mit den autonomen Regionen entsteht

Gilt dies auch für Langzeitvermietungen? Nein. Dieses Urteil gilt ausschließlich für Kurzzeitvermietungen (Ferienvermietungen).

Ich habe noch keine NRUA. Muss ich diese beantragen? Derzeit scheint das nicht notwendig zu sein, solange keine neue Gesetzgebung eingeführt wird.

Worauf du in Andalusien dennoch achten musst:

  • eine gültige VUT/MA-Registrierung
    • die korrekte steuerliche Erklärung der Mieteinnahmen
    • die Einhaltung lokaler Vorschriften

Fazit:

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinfachung, bringt jedoch vorerst auch Unsicherheiten mit sich.

Unsere Empfehlung:

  • ruhig bleiben
    • die bestehenden Registrierungen beibehalten
    • und die offiziellen Updates verfolgen

Bei ViVi Homes & ViVi Real Estate beobachten wir alle Entwicklungen sehr genau. Sobald es neue Richtlinien oder Verpflichtungen gibt, informieren wir dich umgehend.

Hast du Fragen zu deiner individuellen Situation? Kontaktiere uns gerne – wir helfen dir jederzeit weiter.

Sende eine E-Mail mit all deinen Fragen an: homeowner@vivi-homes.com

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